Am Trog 5a | 97076 Würzburg
Tel. 0931-9916516
E-Mail info@foerst-consult.de

Allgemein Breitbandberatung Mittwoch, 12. Mai 2021

Neuauflage der Breitbandförderung des Bundes - Das Graue-Flecken-Förderprogramm

Durch die Corona-Pandemie hat sich Vieles nachhaltig verändert. Schnelles Internet ist wichtiger denn je und die Anforderungen an die Netzinfrastruktur steigen weiter. Diese Aktualisierung des Bundesförderprogramms bietet neue Möglichkeiten zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „Grauen Flecken“. Besser versorgte, aber nicht gigabitfähige Anschlüsse können nun an das Breitbandnetz angebunden werden.

Am 26. April 2021 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten. Wie bisher, wird die Förderfähigkeit über ein Markterkundungsverfahren geprüft. Die Aufgreifschwellen passen sich an die der Bayerischen Gigabitrichtline an. Förderfähig sind Privathaushalte mit <100 Mbit/s und sozioökonomische Schwerpunkte mit <200 Mbit/s symmetrisch. Ab dem 01.01.2023 wird die Aufgreifschwelle des förderfähigen Netzausbaus auch für Privathaushalte auf <200 Mbit/s symmetrisch angehoben. Daraus ergibt sich eine Förderfähigkeit mit Glasfaser für Adressen, die aktuell von einem Netzbetreiber z. B. mit Supervectoring versorgt werden.

Die Förderung kann im Betreibermodell oder im Wirtschaftlichkeitslückenmodell durchgeführt werden. Die Förderquote im Bundesprogramm liegt in der Regel bei 50 % mit einer Höchstfördersumme von 150 Mio. €. Durch eine Kofinanzierung mit Landesmitteln wird die Förderquote in Bayern auf 80 % bzw. 90 % erhöht. Derzeit ist eine neue bayerische Kofinanzierungsrichtlinie in Vorbereitung und wird in den nächsten Wochen veröffentlicht. Im Gegensatz zur bayerischen Gigabitrichtlinie gibt es keine Deckelung der Fördersumme pro Anschluss. Die neue Rahmenregelung ist befristet bis zum 31.12.2025.

Für die Gemeinden in Bayern ist ein Vergleich beider Förderprogramme stets sinnvoll. Es ist zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Kombination beider Förderprogramme die benötigten Eigenmittel seitens der Gemeinde reduzieren kann. Gerne können Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin zum Thema Breitbandförderung vereinbaren.