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Allgemein Breitbandberatung Mittwoch, 31. Januar 2024

Bayerische Gigabitrichtlinie Zwischenfazit

Die Bayerische Breitbandförderung (BayGibitR) neigt sich dem Ende - Ein vorläufiges Resümee

Nachdem zum 01.08.2023 die Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in ihren Konditionen eingeschränkt wurde und Verfahrenseinstiege unserer Kommunen fast ausschließlich noch über die Bundesförderung erfolgen, ziehen wir ein vorläufiges Fazit.

Insgesamt haben wir in der Förderperiode (2020 bis 2023) gut 100 Mio. € Fördermittel für die 87 Kommunen beschaffen können, die mit uns gemeinsam das Förderverfahren bestritten haben. In Summe wurden und werden dadurch ca. 27.500 Adressen mit einem Glasfaseranschluss bis ins Haus versorgt. Wie bei kaum einem anderen Büro in Bayern stand der interkommunale Gedanke bei uns weit oben in der Betrachtung. Das brachte zwar einiges an koordinativem Aufwand mit sich, machte die Erschließungsgebiete der gemeindeübergreifenden Projekte aber größer und damit attraktiver für die Netzbetreiber. Bei den größeren interkommunalen Zusammenarbeiten wurden zwölf Projekte mit mehr als 3 Mio. € vom Freistaat Bayern bezuschusst, davon wiederum überschritten sieben die 5 Mio. € an bereitgestellten Fördergeldern. Das finanziell größte Projekt erhielt 7,65 Mio. €, um gut 1.600 Adressen an das Glasfasernetz zu bringen. Insgesamt bekamen neun verschiedene Netzbetreiber in unserem Einzugsgebiet (Unter-, Mittel- und Oberfranken sowie Oberpfalz) Zuschläge für die Ausbauvorhaben.

Gerne stehen wir Ihnen bei den bewilligten Förderverfahren auch baubegleitend mit unserer Expertise zur Verfügung. Sofern Sie dazu oder darüber hinaus Fragen haben, Informationen benötigen, oder ein unverbindliches Gespräch für eine mögliche weitere Vorgehensweise mit uns vereinbaren möchten, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren.

An der Stelle gilt es dann abschließend auch „Danke“ an unsere Kommunen für die tolle Zusammenarbeit zu sagen und Sie aufzurufen, die nächsten Schritte gemeinsam u.a. mithilfe der Bundesförderung mit uns in Angriff zu nehmen.

Die Einschränkungen der BayGibitR können Sie im Folgenden einsehen:
https://www.schnelles-internet.bayern.de/mam/musterdokumente/BayGibitR_Allgemeines/hinweisdokument_einschr%C3%A4nkung_baygibitr_2023.pdf