Neue Breitbandförderung des Bundes
Trotz hoher Nachfrage in der Breitbandförderung hatte die Bundesregierung im Oktober 2022 plötzlich einen Förderstopp für Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Graue-Flecken-Förderung verhängt. Das zur Verfügung stehende Finanzvolumen sei erschöpft, hieß es aus den Reihen des Ministeriums. Eine Ankündigung mit Folgen, da viele Kommunen, die bereits ins Förderverfahren eingestiegen waren, plötzlich ohne nennenswerte Perspektive ausgebremst wurden. Am 03.04.2023, rund ein halbes Jahr später, kam die lang ersehnte Veröffentlichung der „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“, welche zugleich die Graue-Flecken-Förderung, die bisherige Breitbandförderung des Bundes, ablöste.
Der Verfahrensablauf wurde im Vergleich zum vorherigen Förderprozess um neue Elemente ergänzt. Ein sogenannter Branchendialog soll den Informationsaustausch zwischen Kommunen und Marktteilnehmern stärken und eine Potentialanalyse soll Auskunft über die Wahrscheinlichkeit eines vom Markt getriebenen Glasfaserausbaus geben. Neben den Neuerungen wurden auch bestehende Punkte verändert. Beispielsweise wurden die Aufgreifschwellen erhöht, weshalb mit der neuen Richtlinie alle Gebiete förderfähig werden, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder keine Breitbandversorgung von mindestens 200Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download (grauer Fleck) und in denen innerhalb der nächsten drei Jahre kein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines Marktteilnehmers stattfindet. Für die Finanzierung des Programms werden von der Bundesregierung im Jahr 2023 rd. 3 Mrd. Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden anteilig auf Basis der förderfähigen Anschlüsse auf die Länder verteilt. Für Bayerische Kommunen stehen in diesem Jahr 450.000.000 € zur Verfügung. Der Glasfaserausbau wird ebenfalls über eine Kofinanzierung mit Landesmitteln unterstützt. Voraussetzung für die Festlegung von Fördergebieten ist die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens. Der Förderantrag kann anschließend auf Basis der förderfähigen Adressen gestellt werden. Eine Antragstellung muss bis Oktober abgeschlossen sein, um von den aktuell zur Verfügung stehenden Fördermitteln zu profitieren. Daher lohn sich ein frühzeitiger Einstieg in die neue Gigabitrichtlinie des Bundes.
Das Büro Dr. Först unterstützt und begleitet Sie gerne bei der erfolgreichen Abwicklung des Förderverfahrens.